GEMA-Gebühren - Ja oder Nein; und wer übernimmt diese?

Die GEMA bewahrt die Urheberrechte der Komponisten von Musikstücken. Durch die erhobenen Gebühren werden die Komponisten für ihre Arbeit finanziell entlohnt.

Oft liest oder hört man; Hochzeitsfeiern sind generell befreit. Andererseits waren auch schon sehr viele Hochzeitsfeiern gebührenpflichtig. Dies hängt von einigen Rahmenbedingungen ab.
Ich versuche Ihnen das hier kurz und plausibel zu erklären, denn kaum jemand weiß bescheid:

Bei öffentlichem Charakter des Trauortes, sprich, wenn nicht geladene Personen akustisch sowie visuell, auch räumlich getrennt, die Trauung mitbekommen, fallen GEMA-Gebühren an. Rein private Hochzeitsfeiern sowie die Trauung mit nur geladenen Gästen (die das Brautpaar persönlich kennen müssen), die nicht für aussenstehende hörbar sind, sind von der GEMA-Gebührenverordnung befreit, wenn diese auf dem eigenen privaten Grund und Boden stattfinden! Bei angemieteten Flächen (im Freien oder in Räumlichkeiten) und evtl. anwesendem Service-Personal, fallen ca. 40 EUR an, wenn die Beschallung vor mehr als 40 Personen aber nicht mehr als 80 Personen stattfindet. Mehr als 80 Personen gilt oftmals schon als öffentliche Veranstaltung, da davon ausgegangen wird, dass nicht jeder Gast den Veranstalter persönlich kennen kann. Aber auch hier gibt es Ausnahmen, wenn das Brautpaar dieses anhand von Einladungen und durch vom Türsteher kontrollierte Gästelisten gegenüber der GEMA beweisen kann.

Laut Tarifübersicht der GEMA, gibt es keine Zuordnung von "Freien Trauungen" unter dem Thema "Hochzeit".

Da dieses Thema aber sehr komplex und verwirrend ist und sich evtl. zum Zeitpunkt, wo Sie dieses hier lesen, einiges geändert haben könnte, übernehme ich hierfür keine Gewähr.

Generell gilt:
Das Brautpaar als Veranstalter muss sich vorab informieren und seine Hochzeit evtl. bei der GEMA anmelden sowie die Kosten dafür übernehmen.


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